Hast du einen ehrlichen Beruf?
In der frühneuzeitlichen Gesellschaft waren die Unbescholtenheit des Rufs und die persönliche Ehre ein wesentliches soziales Kapital. Sie begründeten den Status in der jeweiligen sozialen Gruppe wie insgesamt in der kommunalen Gemeinschaft. Andererseits zog deren Verlust durch Infamierung soziale Ausgrenzung und damit einhergehend Stigmatisierung in unterschiedlichen Graden nach sich.
Unehrliche Berufe trugen den Makel der gesellschaftlichen Verachtung. „Beruf“ ist dabei in einem allgemeinen Sinn als „Erwerbsweise“, nicht als geregelter Ausbildungsberuf zu verstehen. „Unehrlich“ bedeutete, anders als heute, nicht „betrügerisch“, sondern „ehrlos“, „unehrenwert“, ohne ständisches Ansehen. Die Vorstellungen darüber, was Ehrlosigkeit ausmachte, welche Tätigkeiten zu den unehrlichen zu rechnen seien, waren nach Raum und Zeit unterschiedlich, so dass es einen allgemeingültigen Katalog der unehrlichen Erwerbsweisen nicht geben kann.
Zu unterscheiden sind „unehrliche Leute“, die durch bestimmte Erwerbsweisen in Verruf gerieten nach drei Kategorien:
* die Angehörigen als unehrlich geltender Gewerbe bzw. Handwerke wie Schäfer, Müller, Türmer oder Barbiere
* die Angehörigen des nicht ortsfest lebenden und als „herrenlos“ geltenden Bevölkerungsteils („Fahrendes Volk“) wie Lumpensammler, Spielleute, Kesselflicker oder Nothausierer
* Anbieter von „unreinen“ Dienstleistungen, die mit Schmutz, Strafe und Tod zu tun hatten wie Gassenkehrer, Büttel, Totengräber oder Scharfrichter.
Unehrliche Berufe trugen den Makel der gesellschaftlichen Verachtung. „Beruf“ ist dabei in einem allgemeinen Sinn als „Erwerbsweise“, nicht als geregelter Ausbildungsberuf zu verstehen. „Unehrlich“ bedeutete, anders als heute, nicht „betrügerisch“, sondern „ehrlos“, „unehrenwert“, ohne ständisches Ansehen. Die Vorstellungen darüber, was Ehrlosigkeit ausmachte, welche Tätigkeiten zu den unehrlichen zu rechnen seien, waren nach Raum und Zeit unterschiedlich, so dass es einen allgemeingültigen Katalog der unehrlichen Erwerbsweisen nicht geben kann.
Zu unterscheiden sind „unehrliche Leute“, die durch bestimmte Erwerbsweisen in Verruf gerieten nach drei Kategorien:
* die Angehörigen als unehrlich geltender Gewerbe bzw. Handwerke wie Schäfer, Müller, Türmer oder Barbiere
* die Angehörigen des nicht ortsfest lebenden und als „herrenlos“ geltenden Bevölkerungsteils („Fahrendes Volk“) wie Lumpensammler, Spielleute, Kesselflicker oder Nothausierer
* Anbieter von „unreinen“ Dienstleistungen, die mit Schmutz, Strafe und Tod zu tun hatten wie Gassenkehrer, Büttel, Totengräber oder Scharfrichter.
Aagron - 18. Okt, 17:50